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A.-Gutachten
 
DAS ABSTAMMUNGSGUTACHTEN (Vaterschaftsgutachten)

 Wann kommt es zum Gutachten ?

1. In Gerichtsverfahren zur Feststellung der (nichtehelichen)  Vaterschaft.

2. In Verfahren zur Ehelichkeitsanfechtung bzw. Anfechtung der Anerkennung der  Vaterschaft .

3. In Gerichtsverfahren zur Feststellung sonstiger Verwandtschaftsbeziehungen.

4. Außergerichtlich auf Wunsch der Beteiligten (Privatgutachten).