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In meinem Laboratorium werden seit über 25 Jahren Abstammungsgutachten für alle Gerichtsinstanzen und auch private Auftraggeber erstellt.
Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 GenDG

Der Deutsche Bundestag hat im April 2009 das neue Gendiagnostikgesetz (=GenDG)verabschiedet. Gemäß §5(1) des GenDG heißt es:
"Genetische Analysen im Rahmen genetischer Untersuchungen zur Klärung der Abstammung dürfen nur von Einrichtungen vorgenommen werden, die eine Akkreditierung für die Durchführung der genetischen Analysen durch eine hierfür allgemein anerkannte Stelle erhalten haben".
Die Pflicht zur Akkreditierung tritt im Februar 2011 in Kraft. Diese Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 GenDG wurde meinem Laboratorium im Dezember 2010 durch Urkunde der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erteilt.
Dabei sind u.a. folgende Änderungen für die Abstammungsuntersuchungen hervorzuheben: Die Durchführung sogenannter "heimlicher Vaterschaftstests" ist seit Februar 2010 verboten. Verstöße dagegen werden unter Strafe gestellt (Strafen bis zu Euro 5.000). Anbieter von heimlichen Tests können sogar Strafen bis zu Euro 300.000 erhalten, wenn sie gegen dieses Gesetz verstoßen. Gendiagnostikgesetz im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/gendg/index.html.
KFQA - Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern

In den aktuellen amtlichen Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten wird unter Ziff. 3.4 gefordert, dass der Sachverständige ein Qualitätsmanagement-System nachweisen muss. Bundesweit als einer der Ersten wurde mir von der Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Sachverständigen für Abstammungsgutachten die Urkunde über die festgestellte Qualifikation als Sachverständiger erteilt (s.auch Internetseite der Kommission www.kfqa.de)
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